Flächennutzungsplan Ponitz & B-Plan


Flächennutzungsplan Begründung mit Umweltbericht: Stand 07/2020 finden Sie hier.

Flächennutzungsplan mit Grafik und Legende finden Sie hier.

Urheberrecht:
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B-Plan

GEMEINDE PONITZ (Kreis Altenburger Land) Bebauungsplan „Wohngebiet Siedlungsweg/Bahnhofstraße“

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GEMEINDE PONITZ (Kreis Altenburger Land) Bebauungsplan „Gewerbegebiet Guteborn“

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GEMEINDE PONITZ (Kreis Altenburger Land) Bebauungsplan „Wohngebiet Gößnitzer Straße“

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Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Zwickauer Straße“ in der Gemeinde Ponitz im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Ponitz hat am 21.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ponitz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Zwickauer Straße“ in der Gemeinde Ponitz im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 421/1, 421/2, 421/3 und 421/4 der Gemarkung Ponitz im Flur 7 mit einer Gesamtfläche von 8.133 m².

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt



Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB in der Stadtverwaltung Gößnitz, Stadt-bauamt, Freiheitsplatz 1, 04639 Gößnitz während der üblichen Sprechzeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist vom 09.06.2022 bis 01.07.2022 zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Frist abgegebene Stellungnahmen bei der Entwurfsfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Zur Wahrnehmung der vorgenannten Öffentlichkeitsbeteiligung bitten wir um eine vorherige Termin-vereinbarung unter 034493 – 70162 um längere Wartezeiten zu vermeiden und so die Vorschriften der geltenden Corona-Schutz-Verordnung einhalten zu können.

Es wird darauf hingewiesen, dass der nach dieser Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitete Bebauungsplanentwurf noch einmal öffentlich ausgelegt wird. Zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist ebenfalls Anregungen vorgebracht werden. Die öffentliche Auslegung wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht.

Ponitz, den 31.05.2022

Marcel Greunke
Bürgermeister

2021-06-14 Konzept Ansicht

2021.06.14 Konzept Draufsicht

SONDERGEBIET PV-FREIFLÄCHENANLAGE IM OT MERLACH

>> Deckblatt_Vorentwurf_Stand-03-2023
>> Begründung-Vorentwurf_Stand-03-2023.pdf
>> Begründung_Anlage-1_Belegungsplan.pdf
>> Planzeichnung_Vorentwurf_Stand_03-2023.pdf

nur Planzeichnung_Teil-1

nur Planzeichnung_Teil-2

Ponitz, März 2023

Marcel Greunke
Bürgermeister